Kenn Dein Limit – Feiern in Travemünde mit klarem Kopf! | 20.07.2010
Unter dem Motto „Feiern mit klarem Kopf“ wird das
Aktionsbündnis aus Kinder- und Jugendschutz, Ordnungsdienst, Gewerbeaufsicht
und Polizei auch in diesem Jahr wieder während der Travemünder Woche präsent
sein. Gemeinsam werden die Mitarbeiter auf der Festmeile für die Einhaltung der
Jugendschutzbestimmungen eintreten. „Unser Ziel ist es, dem Alkoholmissbrauch
vorzubeugen und falls Jugendliche doch zuviel getrunken haben, dafür zu sorgen,
dass sie heil nachhause kommen“, erklärt Annette Eickhölter, vom Kinder- und
Jugendschutz der Hansestadt Lübeck. Während der Travemünder Woche stehen
Mitarbeiter aller Institutionen für Beratungen zur Verfügung und führen gezielt
Jugendschutzkontrollen durch. Unter anderem soll dabei auch im Gespräch mit den
Kindern und Jugendlichen nachgefragt werden, wo und von wem sie den Alkohol
erhalten haben. „Wir wollen keine
Spassbremse sein, aber Komatrinken werden wir verhindern“, ergänzt Matthias
Kipp, stellvertretender Revierführungsbeamter des 3. Polizeireviers.
Genauso wichtig wie mit Kindern und Jugendlichen auf der Festmeile ins
Gespräch zu kommen, sei die Prävention. Die Kinder- und Jugendschützerinnen der
Hansestadt Lübeck, Annette Eickhölter und Karen Wotha, appellieren an die
Eltern, mit ihren Kindern über Regeln für einen Besuch der Travemünder Woche zu
sprechen. Kinder und Jugendlichen sind aufgerufen, sich auch an die Absprachen
zu halten. Sie sollten gut auf sich und die Freunde aufpassen. Ältere
Jugendliche und junge Erwachsene werden gebeten, sich für die Jüngeren
verantwortlich zu fühlen. „Zusätzlich haben wir bereits im Vorfeld gezielt
Alkoholabgabestellen
in Travemünde, wie Einzelhandel, Supermärkte oder Tankstellen aufgesucht,
angeschrieben und diese aufgefordert, das Jugendschutzgesetz besonders zu
beachten,“ so Eickhölter.
Unterstützt wird die Aktion mit dem Projekt „HaLT“ von der Vorwerker
Diakonie: Gastronomiestandbetreibern der Travemünder Woche und
Gewerbetreibenden vor Ort werden kostenfrei die Aktions-Aushänge „Jugendschutz
– Wir machen mit!“ und Postkarten mit Informationen zur altersgerechten Abgabe
von Alkohol angeboten. Die Postkarten können den Jugendlichen direkt in die
Hand gegeben werden, damit das Verkaufspersonal sich nicht auf lange
Diskussionen einlassen muss. Das Bündnis erinnert noch einmal daran: Kinder und
Jugendliche unter 16 Jahren dürfen keinen Alkohol trinken! Von 16 bis 18 Jahren
darf nur Sekt, Bier und Wein konsumiert werden. Alles Branntweinhaltige ist
erst ab 18 Jahren erlaubt, also auch Alkopops, Mischgetränke und Bowle mit
Branntwein. Und Maßhalten ist in jedem Fall angesagt!
Sollten dennoch Kinder und Jugendliche aufgrund einer Alkoholvergiftung
im Universitätsklinikum Lübeck stationär behandelt werden müssen, erhalten
diese und auch die Eltern im Rahmen einer Krisenintervention ein
Gesprächsangebot von HaLT.
Bereits im vergangenen Jahr war das Aktionsbündnis während der
Travemünder Woche im Einsatz. Während der 17tägigen Veranstaltung mit geschätzten
rund 1,1 Millionen Besuchern, darunter rund 300 000 Jugendliche, wurden
insgesamt 110 Kinder und Jugendliche im Alter von 13 bis 17 Jahren
aufgegriffen. Als gefährdet (mehr als 0,5 Promille unter 16 und mehr als ein
Promille unter 18) wurden 43 Kinder- und Jugendliche eingestuft. Die
aufgegriffenen Jugendlichen wurden jeweils an die Eltern übergeben. Allerdings
war festzustellen, dass die meisten aufgegriffenen Jugendlichen sich
altersgemäß in einer Phase befanden, in der Alkohol probiert wird und auch
Grenzen überschritten werden. Lediglich in einigen wenigen Fällen erfolgte eine
weitere Betreuung durch das Jugendamt.