Dezember 7, 2024

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Vereinigtes Königreich, Deutschland, Italien … Wie funktioniert die Elternzeit bei unseren europäischen Nachbarn?

Vereinigtes Königreich, Deutschland, Italien … Wie funktioniert die Elternzeit bei unseren europäischen Nachbarn?

Unbezahlt im Vereinigten Königreich, fast gleich in Schweden, nicht existent in der Schweiz … Elternurlaub, den Frankreich attraktiver gestalten will, ist das Recht mit der größten Ungleichheit in Europa.

In Frankreich kündigte Präsident Emmanuel Macron am Dienstag an, den viel genutzten Elternurlaub künftig durch einen kürzeren, besser bezahlten Mutterschaftsurlaub zu ersetzen. Heute dauert es bis zu 3 Jahre, wird aber mit nur 429 Euro pro Monat und maximal 6 Monaten pro Elternteil erstattet.

Die Europäische Union legt Mindestregeln für den Elternurlaub fest. Anspruch darauf haben alle Arbeitnehmer, Männer und Frauen, unabhängig von der Vertragsart. Beide Elternteile haben jeweils Anspruch auf mindestens 4 Monate Urlaub, wovon mindestens 2 Monate bezahlt werden müssen. Die EU erlaubt jederzeit Elternurlaub bis zum 8. Lebensjahr des Kindes, die Mitgliedstaaten können diese Altersgrenze jedoch herabsetzen.

Schweden strebt die Gleichstellung von Vater und Mutter an

In Schweden ist der Urlaub mit insgesamt 16 Monaten nicht besonders lang, aber das Besondere daran ist, dass er auf eine gleichmäßige Verteilung zwischen Mutter und Vater abzielt. Jeder hat acht Monate, von denen fünf auf den anderen Elternteil übertragen werden.

Fazit: Wenn Frauen aufgrund eines anhaltenden Lohngefälles zugunsten der Männer im Durchschnitt weiterhin länger Urlaub nehmen, ändert sich die Lage. Im Jahr 2020 teilten sich 20 % der Paare die Elternzeit zu gleichen Teilen, verglichen mit nur 10 % im Jahr 2005. Im Jahr 2022 werden fast die Hälfte (46 %) derjenigen, die Elternzeit nehmen, Männer sein.

Auch die gute Vergütung des Schwedenurlaubs erklärt den Erfolg: Eltern erhalten in den ersten 13 Monaten 80 % ihres Einkommens, also bis zu 38.480 Kronen (3.377 Euro) pro Monat.

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Deutschland, Polen: Gut entlohnter Urlaub

In Deutschland haben Eltern bis zum 3. Lebensjahr des Kindes Anspruch auf ein Jahr Elternzeit. Um Väter zu ermutigen, von diesem Recht Gebrauch zu machen, wird die Elternzeit auf 14 Monate verlängert, wenn beide Elternteile sie teilen.

Zwei Drittel des Gehalts werden bis zu 1.800 Euro im Monat gezahlt. Die Mindestvergütung ist auf 300 Euro festgelegt. Familien mit hohem Einkommen haben keinen Anspruch auf den Zuschuss.

In Polen ist der Urlaub kürzer – 41 Wochen oder neuneinhalb Monate, aufgeteilt zwischen den Eltern – aber er wird immer noch gut vergütet. Diese Zulage beträgt 70 % des bisherigen Gehalts für die gesamte Dauer des Urlaubs.

Spanien, Italien, Vereinigtes Königreich: Wenig oder kein bezahlter Urlaub –

In Spanien dauert der Elternurlaub bis zu drei Jahre, einer der längsten in Europa, ist jedoch unbezahlt. Diese unattraktive Regelung wird teilweise durch einen außergewöhnlich langen Vaterschaftsurlaub ausgeglichen, der in seiner Länge dem Mutterschaftsurlaub entspricht: 16 Wochen. Diese beiden zu 100 % bezahlten Feiertage könnten im Jahr 2024 auf 20 Wochen verlängert werden, was eine der niedrigsten Geburtenraten in der EU darstellt.

In Italien ist der Elternurlaub bis zum 12. Lebensjahr des Kindes auf zehn Monate begrenzt, wobei jeder Elternteil nicht mehr als sechs Monate in Anspruch nehmen darf. 80 % des Endgehalts im ersten Monat und 30 % in den Folgemonaten.

Außerhalb der EU ist der britische Elternurlaub nicht sehr effektiv. Sie kann zwar bis zur Pubertät des Kindes eingenommen werden, ist aber sehr kurz (18 Wochen oder mehr als 4 Monate) und wird nicht vergütet. Darüber hinaus dürfen Eltern ohne Zustimmung ihres Arbeitgebers nicht mehr als vier Wochen pro Jahr in Anspruch nehmen.

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In der Schweiz gibt es keinen Elternurlaub

In der Schweiz gibt es keinen Anspruch auf Elternurlaub, aber die Frage ist ständig in den Nachrichten.

Im Februar 2023 plädierte die Eidgenössische Familienkommission, eine Beratungsgruppe, für eine 22-wöchige Elternzeit, die Mütter nicht vollständig in Anspruch nehmen können, um ihren Ausschluss vom Arbeitsmarkt zu verhindern.