Oktober 7, 2026

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Amazon Prime wird nach BGH-Urteil günstiger – was Altkunden jetzt wissen müssen

Amazon Prime wird nach BGH-Urteil günstiger – was Altkunden jetzt wissen müssen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die von Amazon im Jahr 2022 verwendete Klausel zur Erhöhung der Prime-Mitgliedsgebühren für unwirksam erklärt. Für bestimmte Bestandskunden sinkt der Preis deshalb vorläufig wieder auf das frühere Niveau. Wer in den vergangenen Jahren höhere Beiträge gezahlt hat, könnte zudem Anspruch auf eine Rückerstattung haben – muss dafür allerdings selbst aktiv werden.

BGH erklärt Klausel zur Prime-Preiserhöhung für unwirksam

Amazon hatte die Preise für Prime in Deutschland im September 2022 deutlich angehoben. Das Jahresabonnement verteuerte sich damals von 69 Euro auf 89,90 Euro. Für die monatliche Mitgliedschaft stieg der Preis von 7,99 Euro auf 8,99 Euro.

Die Erhöhung erfolgte auf Grundlage einer Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Eine ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Kunden wurde vor der Preisänderung nicht eingeholt.

Der Bundesgerichtshof beanstandete nun die entsprechende Regelung. Nach Auffassung des Gerichts erfüllte sie die gesetzlichen Anforderungen an Transparenz nicht.

Der BGH erklärte dazu:

„Der unter anderem für das Dienstvertragsrecht zuständige III. Zivilsenat hat heute entschieden, dass die von einem Anbieter eines Abonnements über verschiedene Dienstleistungen in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendeten Bestimmungen zur Erhöhung der “Mitgliedsgebühr” wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot unwirksam sind.“

Damit hat das Urteil unmittelbare Bedeutung für zahlreiche Prime-Mitglieder, die ihr Abonnement bereits vor der Preiserhöhung abgeschlossen hatten.

Amazon senkt Prime-Preis für bestimmte Bestandskunden

Amazon hat auf die Entscheidung reagiert und den Preis für betroffene Prime-Abonnements vorläufig wieder reduziert. Für das Jahresabo werden in diesen Fällen erneut 69 Euro statt 89,90 Euro berechnet.

Die Preissenkung gilt allerdings nicht automatisch für sämtliche Prime-Nutzer in Deutschland.

Welche Prime-Kunden profitieren?

Nach aktuellem Stand betrifft die Anpassung Kunden, die ihre Prime-Mitgliedschaft bereits vor dem 15. September 2022 abgeschlossen haben und deren Abonnement seitdem ohne Unterbrechung fortgeführt wurde.

Für diese Gruppe kehrt Amazon damit vorerst zum früheren Preisniveau zurück. Die Senkung ist jedoch nicht als dauerhafte allgemeine Preisänderung für alle Prime-Mitgliedschaften zu verstehen.

Können Kunden bereits gezahlte Beiträge zurückfordern?

Neben der künftigen Preisgestaltung stellt sich für viele Bestandskunden die Frage, ob sie auch einen Teil der seit 2022 gezahlten höheren Mitgliedsbeiträge zurückbekommen können.

Nach Einschätzung von Verbraucherschützern kommen grundsätzlich Rückforderungen in Betracht. Dabei müssen allerdings die gesetzlichen Verjährungsfristen berücksichtigt werden. Demnach könnten insbesondere Zahlungen aus den vergangenen drei Jahren relevant sein.

Eine Möglichkeit bietet die parallel laufende Sammelklage der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen vor dem Oberlandesgericht Hamm.

Die Verbraucherzentrale NRW erklärt:

„Mit der parallel laufenden Sammelklage vor dem Oberlandesgericht Hamm setzt sich die Verbraucherzentrale NRW dafür ein, dass Betroffene die Differenz zwischen dem ursprünglich vereinbarten und dem erhöhten Preis zurückerhalten. Verbraucher können sich weiterhin ins Klageregister eintragen und damit ihre Chance auf eine Rückzahlung sichern. Die Registrierung ist kostenlos und ohne eigenes Prozessrisiko möglich. Wie hoch der individuelle Anspruch ausfällt, hängt unter anderem davon ab, wie lange der erhöhte Beitrag gezahlt und welches Prime-Modell genutzt wurde.“

Betroffene Verbraucher müssen sich demnach selbst in das entsprechende Klageregister eintragen, wenn sie sich der Sammelklage anschließen möchten.

Bis zu 83,60 Euro Rückerstattung möglich

Die mögliche Höhe der Rückzahlung hängt insbesondere davon ab, ob Prime monatlich oder jährlich bezahlt wurde und über welchen Zeitraum die höheren Gebühren anfielen.

Die Verbraucherschützer führen dazu aus:

„Das Oberlandesgericht Hamm soll entscheiden, dass den Teilnehmer (Stand jetzt) bis zu 48 Euro bei monatlicher Zahlung bzw. bis zu 83,60 Euro bei jährlicher Zahlung erstattet werden. Einen Verhandlungstermin gibt es bis jetzt nicht. Das Klageregister ist bis drei Wochen nach der letzten mündlichen Verhandlung geöffnet.“

Eine tatsächliche Auszahlung ist damit derzeit noch nicht garantiert. Über die Ansprüche der Teilnehmer muss das Oberlandesgericht Hamm entscheiden.

Altkunden müssen selbst aktiv werden

Für betroffene Prime-Mitglieder ist vor allem wichtig, zwischen der aktuellen Preissenkung und möglichen Rückforderungen zu unterscheiden. Während Amazon den Abo-Preis für bestimmte langjährige Bestandskunden vorläufig wieder auf 69 Euro pro Jahr reduziert hat, werden mögliche Erstattungen für bereits gezahlte Mehrbeträge nicht automatisch ausgezahlt.

Wer seit September 2022 durchgehend Prime-Kunde ist und damals von der Preiserhöhung betroffen war, sollte daher prüfen, ob eine Teilnahme an der Sammelklage infrage kommt. Entscheidend bleiben dabei die individuelle Vertragsdauer, das gewählte Prime-Modell und mögliche Verjährungsfristen.