März 19, 2024

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Mallorca wird auch als Zweitwohnsitz immer beliebter

Immer mehr Deutsche lieben die Baleareninsel so sehr, dass sie sich ein Feriendomizil zulegen möchten. Aktuelle Zahlen zeigen, dass mehr als 27 Prozent aller Hauskäufer Residenten auf Mallorca aus Deutschland stammen. Der Kauf bringt nicht nur eine Sonnengarantie, sondern gilt auch als Investment mit guten Zukunftsaussichten.

Immobilien auf Mallorca so gefragt wie nie

Jährlich besuchen mehr als 2,7 Millionen Deutsche die Baleareninsel, meinte sogar mehrfach. Viele verlieben sich in die Insel und möchten bleiben, zumindest temporär. Statt die teuren Kosten für die Hotelunterbringung oder die Ferienhausmiete zu zahlen, spielen sie mit dem Kaufgedanken.

In den letzten Jahren haben sich die Preise für Immobilien auf Mallorca vervielfacht. Ursächlich dafür war vor allem die wachsende Nachfrage, nicht nur aus Deutschland. Wer auf Mallorca ein Haus kaufen möchte, muss abhängig von Größe und Lage mehr als 300.000 Euro aufbringen. Zu dem eigentlichen Kaufpreis kommen auch oftmals keine kalkulierten Nebenkosten, unter anderem für Makler, Notar oder Grundbucheintragungen.

Die Immobilie als Anlageobjekt

Der Kauf der Ferienhaus-Immobilie ist für viele nicht aus eigenen liquiden Mitteln möglich. Um sich den Sonnentraum zu erfüllen, nehmen sie ein Darlehen auf und zahlen monatliche Raten für die Tilgung zurück. Wird das Objekt nicht für die eigenen Ferien genutzt, könnte es vermietet werden und dadurch zumindest einen Teil der Finanzierungsfragen tilgen.

Eine gute Möglichkeit, um möglichst kostensparend am Wunschtraum der Zukunft zu arbeiten. Ist der Kredit nämlich erst einmal abbezahlt, kann das Objekt noch leichter weiterveräußert werden oder als Altersruhesitz ohne finanzielle Sorgen durch Mietzahlungen dienen.

Kauf nur über einen professionellen Makler empfehlenswert

Das Immobilienangebot auf Mallorca ist vor allem im Hinterland enorm. Hier stehen hunderte Fincas zum Verkauf, jedoch häufig in einem schlechten Zustand oder mit ungeklärten Besitzverhältnissen. Ein Immobilienprofi weiß ganz genau, worauf bei dem Vertragswerk zu achten ist und welche örtlichen Fallstricke es für den Käufer geben kann.

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Zwar müssen die Maklergebühren auch beim Kauf entrichtet werden, doch der Aufwand lohnt sich. Schließlich gibt der Makler durch seine Expertise Rechtssicherheit und hat hin und wieder interessante Objekte im Portfolio, die vielleicht (noch) gar nicht auf dem freien Markt verfügbar sind.

Achtung bei den Steuern: Bis 400.000 Euro muss kein Grundbetrag gezahlt werden

Auch auf Mallorca können sich die Steuerregelungen für den Immobilienkauf immer wieder ändern. Wer sich 2022 für den Kauf einer Immobilie auf der Baleareninsel entscheidet, sollte den Kaufpreisbetrag von 400.000 Euro im Blick behalten. Bis zu dieser Grenze muss kein Grundbetrag beglichen werden. Stattdessen wird eine Pauschale von acht Prozent für die Kalkulation der Grunderwerbsteuer angenommen.

Immobilien ab einem Wert von 400.000,01 bis 600.000 Euro haben einen Grundbetrag von 32.000 Euro und einen Prozentsatz von neun Euro. Wer beim Kauf sparen möchte, sollte deshalb auf möglichst günstige Immobilien achten. Doch sie sind oftmals in einem sanierungsbedürftigen Zustand, sodass etwaige (versteckte Kosten) für die Renovierung dazukommen. Bei Immobilien mit einem Wert von mehr als 600.000,01 Euro oder sogar über 1 Million Euro sind die Steuern noch höher.

So wird die Immobilie auf Mallorca um deutschen Fiskus besteuert

Immobilienbesitzer, die auch als Vermieter auftreten, müssen in Spanien alle drei Monate eine Steuererklärung abgeben. Damit die Vermietung stattfinden darf, erteilt das Tourismusministerium die Ferienvermietungslizenz. Wer sie nicht hat und dennoch auf Mallorca vermietet, macht sich strafbar.

Die Einnahmen aus der Vermietung werden in Spanien unter der Prämisse der Selbstveranlagung versteuert. Gewinne aus den Vermietungen müssen mit aktuell 19 Prozent versteuert werden, wenn es sich um gelegentliche Einkünfte handelt. Die in Spanien gezahlte Steuer wird vom deutschen Fiskus im Rahmen des Doppelbesteuerungsabkommens angerechnet und muss nicht noch einmal in Deutschland abgeführt werden. Jedoch können sich die steuerlichen Rechtsgrundlagen in beiden Ländern immer wieder ändern, sodass Immobilienbesitzer sich vor ihrem Vermietungsvorhaben noch einmal informieren sollten.

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