April 20, 2024

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Freiheitsentzug für Bundestagsspion zu Gunsten Russlands

Ein deutscher Richter hat am Donnerstag einen ehemaligen Mitarbeiter einer Computersicherheitsfirma zu zwei Jahren Haft verurteilt, weil er Daten aus dem deutschen Abgeordnetenhaus nach Russland geschickt hatte. Der 56-jährige Deutsche Jens F. soll für ein ausländisches Unternehmen spioniert haben, weil er 2017 dem Militärkoordinator der russischen Botschaft eine CD mit mehr als 300 Dateien von Bauplänen des Bundestack überreicht hatte. Es wird vermutet, dass es sich bei der in Berlin stationierten Militärverbindung um einen Mitarbeiter des russischen Militärgeheimdienstes GRU handelt.

Jens F. hatte laut Spiegel eine politisch bedeutsame Vergangenheit: ehemaliger Offizier in der Panzerdivision der DDR, inoffizieller Mitarbeiter der Stasi, der ehemalige politische Polizist der DDR zwischen 1984 und 1990. Er bekannte sich eines Vergehens schuldig, das ihn zu 20 Monaten bis zu zwei Jahren Gefängnis verurteilte, aber er vollstreckte es nicht. Die Staatsanwaltschaft forderte zwei Jahre und neun Monate Gefängnis, während die Verteidigung die Freilassung verteidigte und argumentierte, dass es keine Beweise dafür gebe, dass Jens F. die Dokumente tatsächlich an die Militärverbindung geschickt habe. Nach Angaben seines Anwalts Friedrich Humke stützte die Staatsanwaltschaft ihre Vorwürfe ausschließlich auf die Vergangenheit seines Mandanten und dessen Aktivitäten in der ehemaligen kommunistischen DDR.

Der Fall war bereits in eine Reihe von Kontroversen zwischen Deutschland und Russland verwickelt, darunter Vorwürfe einer Berliner Intervention und Beteiligung an einer Reihe von Spionagefällen. Russland wurde 2015 groß angelegter Hackerangriffe gegen die Dienste von Bundestag und Präsidentin Angela Merkel vorgeworfen. Die Hacker erhielten zwischen 2012 und 2015 zeitgleich personenbezogene Daten aus der E-Mail von Angela Merkel. Im Juni wurde ein russischer Wissenschaftler an einer bayerischen Universität wegen des Verdachts der Spionage für Moskau festgenommen. Schließlich untersucht ein Gericht seit fast einem Jahr einen Mann, der 2019 auf Anordnung eines tschetschenischen Minderheitsgeorgers aus Moskau in einem Park in Berlin des Mordes verdächtigt wurde.

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